08/26/2023

Ein Pakt für Deutschland

I. Ausgangslage

Familienunternehmen wollen Fundament des Standorts bleiben

In Deutschland sind 2,9 Millionen Familienunternehmen beheimatet. Das sind 90 Prozent aller Unternehmen. Rund 60 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind in Familienunternehmen tätig, die mit ihrer Region fest verbunden sind. Familienunternehmen denken langfristig, viele von ihnen bestehen seit Generationen. Die 500 größten Familienunternehmen beschäftigen weltweit mehr als sechs Millionen Personen, knapp die Hälfte davon im Inland. Diese TOP-500-Familienunternehmen haben die Beschäftigung in Deutschland in der letzten Dekade um 25 Prozent ausgebaut, während die Dax-Gesellschaften in Streubesitz ihr Personal im Inland nur um vier Prozent erhöhten. Familienunternehmen sind nicht nur wichtige Arbeitgeber, sondern auch Innovationsmotor und treibende Kraft für Wohlstand. Dafür sind sie auf wettbewerbsfähige Bedingungen angewiesen. Mit einem Pakt zur Stärkung des Standorts sollte die Politik in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch zukünftig in Deutschland und Europa erfolgreich wirtschaften können. Wie dringend eine Agenda zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist, zeigt der Länderindex Familienunternehmen. Darin ist Deutschland im internationalen Vergleich auf Platz 18 von 21 Industrieländern zurückgefallen. Auch die jüngsten Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF) verdeutlichen, dass ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel dringend notwendig ist. Deutschland ist der einzige Staat aus der Reihe der stärksten Volkswirtschaften, für den der IWF ein negatives Wachstum prognostiziert.

Wirksame Maßnahmen gegen Deindustrialisierung ergreifen

Die Deindustrialisierung ist in vollem Gange. Der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der gesamten Wertschöpfung in Deutschland geht zurück. Er lag 2016 noch bei 23 Prozent, jetzt sind es 21 Prozent. Wir brauchen dringend Rückenwind für unternehmerischen Mut. Wir benötigen eine Politik, die private Investitionen unterstützt und nicht bremst.

Unternehmen wieder mehr Vertrauen entgegenbringen

Die Politik begegnet privatem Unternehmertum zunehmend mit Vorbehalten. Sie versucht, mit einem immer engmaschigeren Netz von Kontrollen und Verpflichtungen private Unternehmen zu beaufsichtigen. Der Staat sollte den Rahmen mit gesetzlichen Zielen vorgeben. Mit einer planwirtschaftlichen Mikrosteuerung überfordert er stattdessen sich und die Unternehmen. Ein positives Unternehmerbild ist Wesensmerkmal der Sozialen Marktwirtschaft. Anstelle bürokratischer Überkontrolle sollte der Staat auf die Verhältnismäßigkeit seiner Regulierung achten und Freiräume für Innovation und Wachstum schaffen. Dafür ist gegenseitiges Vertrauen wichtig. Wir beobachten indes mit Sorge, dass sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen sie stehen, von der Politik nicht gehört, sondern zunehmend dirigiert fühlen. Das muss sich ändern!

II. Zehn Schritte zur Stärkung unseres Standorts

1. Europa wettbewerbsfähiger machen: strukturelle Entlastung statt kleinteiliger Berichtspflichten

Familienunternehmen vertreten voller Überzeugung europäische Werte. Unternehmen brauchen die EU, die EU braucht Unternehmen. Der gemeinsame Binnenmarkt bleibt unverzichtbar für europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb. Umso unverständlicher ist es, dass die Brüsseler Politik die damit geschaffenen Vorteile stetig relativiert und ihre Sensibilität für wirtschaftliche Belange zu verlieren scheint. Nur so lässt sich die administrative Schlinge erklären, die sich zum Beispiel mit der überbordenden Nachhaltigkeitsrichtline oder bei den kleinteiligen Sorgfaltspflichten in weltweiten Lieferketten immer enger um Unternehmen zieht. Europa wollte zur Jahrtausendwende mit der Lissabon-Strategie der wettbewerbsfähigste Kontinent der Welt werden. Dieses Ziel ist aus dem Blick geraten. Neue Vorgaben nehmen inflationär zu und gehen mittlerweile an die wirtschaftliche Substanz vieler Unternehmen. Die Folgen sind Produktionsverlagerungen und die Abwanderung von Unternehmen. Wertschöpfung deutscher Familienunternehmen findet in zunehmendem Maße außerhalb Europas statt. Die Situation ist alarmierend. Familienunternehmen richten daher einen dringenden Appell zur regulatorischen Entlastung an die EU. Brüssel muss sich endlich wieder darauf fokussieren, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Angesichts globaler Krisen und Unsicherheiten braucht die europäische Wirtschaft flächendeckende Entlastungen. Die europäische Antwort auf den Inflation Reduction Act der USA muss von langfristig wirkenden strukturellen Entlastungen geprägt werden. Anlassbezogene und sektorspezifische Subventionen sowie Entlastungen einzelner Unternehmen oder Branchen müssen die Ausnahme bleiben und sich auf besondere Krisenfälle beschränken.

2. Kostenloses Konjunkturprogramm: Bürokratieabbau schnellstmöglich vorantreiben

Bürokratische Überlastungen kommen in besonderem Maße aus der Europäischen Union. Damit sind für Unternehmen aus der EU auf dem Level playing field bereits jegliche Vorteile verspielt, unsere Wirtschaft wird im globalen Wettbewerb spürbar ausgebremst. Hinzu kommt, dass die Mitgliedstaaten das Problem regelmäßig durch „Gold Plating“ und eine unzureichend digitalisierte und praxisferne Verwaltung verschärfen. Politische Aufforderungen zum Bürokratieabbau dürfen – gerade mit Blick auf die Europawahlen 2024 – keine Lippenbekenntnisse bleiben. Regulierung ist erforderlich, um Gesetze vollziehen zu können und Rechtsklarheit herzustellen. Doch es ist insbesondere Deutschland, das laut Länderindex Familienunternehmen mittlerweile in Bürokratie erstickt: Unser Land befindet sich bei der Regulierung unter 21 Industrienationen auf Platz 18 – und damit unter den am stärksten regulierten Ländern. Die Unternehmen müssen aktuell stetig neue Berichts-, Offenlegungs- und Prüfpflichten beachten, umsetzen und nachhalten. Diese legislative Routine müssen wir schnellstmöglich durchbrechen. Erforderlich ist ein kurzfristiges Belastungsmoratorium, das seinem Namen gerecht wird. Hier müssen europäische und nationalstaatliche Ebene zusammenwirken. Der gezielte Abbau von Bürokratie erzeugt keine Kosten und kurbelt zugleich die Konjunktur an.

  • Zeitlichen Aufwand für Unternehmen um 25 Prozent reduzieren
    Die Kommission kündigte im März 2023 an, Berichtspflichten in der EU in verschiedenen Bereichen um 25 Prozent zu reduzieren. Dieses Vorhaben muss schnellstmöglich Realität werden und sich zudem konkret am Belastungsumfang der Unternehmen bemessen: Ein besonderer Fokus muss hierbei auf die Auswirkungen in der Unternehmenspraxis gerichtet werden. Ziel muss es sein, die Wirtschaft um 25 Prozent ihres zeitlichen Aufwands für die Bewältigung bürokratischer Vorgaben zu entlasten.
  • Digitale Lösungen finden, Mehrfachanforderungen vermeiden
    Die EU muss Unternehmen digitale Lösungen – wie eine einheitliche Eingabemaske – zur vereinfachten Umsetzung von Berichtspflichten anbieten. Die Mehrfachanforderung gleicher Informationen muss so verhindert und mehr Übersichtlichkeit bestehender Anforderungen geschaffen werden.
  • Bei Lieferkettenregulierung entlasten
    EU-weite Regelungen sind sinnvoll, soweit sie der Harmonisierung dienen. Es dürfen aber keine neuen Haftungsrisiken oder unverhältnismäßige Kosten bzw. Bürokratielasten für Unternehmen hinzukommen. Dies gilt sowohl für die EU-Lieferkettenrichtlinie als auch für deren nationale Umsetzung. Der Gesetzgeber sollte die Schlagkraft der Richtlinie erhöhen, indem er Menschenrechte und Umweltstandards dort zu schützen hilft, wo sie am stärksten gefährdet sind: in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette müssen im Sinne eines risikobasierten Ansatzes bereits bestehende gesetzliche Schutzmechanismen im EU-Binnenmarkt explizit berücksichtigen – auch durch Anpassungen der Beweislastverteilung. Damit wird dasselbe Schutzziel erreicht, zugleich würden die von der Richtlinie adressierten Unternehmen vor erheblichen bürokratischen Belastungen bewahrt. Ferner würden europäische Unternehmen durch klare Kriterien bei der Risikobewertung die ersehnte Rechtssicherheit erlangen. Zudem ist – auch prozessual – sicherzustellen, dass neue Regeln zu Lieferketten nicht in einer neuen Abmahn- und Klageindustrie münden.
  • Unternehmen durch Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht überlasten
    Die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Bürokratielasten binden erhebliche Kapazitäten, die gerade Familienunternehmen oft nicht mehr zur Verfügung stehen. Bereits auf den Weg gebrachte Berichtsstandards nach der Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) müssen daher weiter reduziert werden. Auf die Verabschiedung zusätzlicher Berichtsstandards sollte unbedingt verzichtet werden.
  • Regulierungswettlauf zwischen EU und Mitgliedstaaten vermeiden
    Es ist dringend angezeigt, dass politische Großprojekte zwischen EU-Ebene und den Mitgliedstaaten besser abgestimmt werden. Als negatives Beispiel sticht die Lieferkettenregulierung hervor. Die administrative Belastung durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird durch Verschärfungen und Ausweitungen durch die nachgelagerte europäische Regelung noch übertroffen.
  • One-in, One-out endlich konsequent umsetzen
    Brüssel sollte das „One-in, one-out“-Prinzip für aktuelle Gesetze und Belastungen endlich konsequent und ausnahmslos umsetzen. Dies ist auch im Jahr 2022 nicht geschehen. Das „One-in, one-out“-Prinzip in der deutschen Gesetzgebung muss künftig auch die Umsetzung von EU-Vorgaben einbeziehen.
  • Verwaltungsvollzug für Unternehmen verschlanken
    Neue Gesetze dürfen nur noch bürokratiearm auf den Weg gebracht werden. Mit Blick auf das Bürokratieentlastungsgesetz IV plädieren wir dafür, auch Belastungen durch den Verwaltungsvollzug in den Fokus zu nehmen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angekündigte „Praxis-Check“ birgt die Chance auf den notwendigen Perspektivwechsel in der Gesetzgebung.
  • Gesetze vor und nach Inkrafttreten auf Bürokratiebelastung prüfen
    Bevor neue Gesetze in Berlin oder Brüssel verabschiedet werden, müssen diese einschließlich deren Endfassung einer verbindlichen Folgenabschätzung unterzogen werden, um Bürokratiebelastungen zu erkennen und zu vermeiden. Dazu dient die Einführung eines Familienunternehmen-Tests in Ergänzung zum bisherigen KMU-Test. Zudem fordern wir ein strukturiertes Monitoring administrativer Belastung durch bereits geltende Regelungen.
  • Bürokratieabbau nicht durch immer neue Gesetze konterkarieren
    Um die Gesamtheit administrativer Belastungen überhaupt verringern zu können, müssen Bund, Länder und EU weitgehend auf die Einführung neuer Berichts-, Prüf- und Offenlegungspflichten verzichten. Nur auf diese Weise kann der Berg der Bürokratielasten abgetragen werden.

3. Steuerpolitische Spielräume nutzen

Die Standortbedingungen für Unternehmen haben sich hierzulande in den vergangenen Jahren stetig verschlechtert. Dies gilt insbesondere für Energiekosten und Lieferkettenprobleme. Hinzukommen die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel, den demographischen Wandel, die Dekarbonisierung und die digitale Transformation. Die Unternehmen fallen daher im internationalen Wettbewerb zurück oder sind faktisch gezwungen ausländische Standorte zu bevorzugen. Gleichzeitig sind Standortfaktoren durch staatliche Maßnahmen nur begrenzt beeinflussbar. Der deutsche Gesetzgeber hätte jedoch die Möglichkeit, planbare Veränderungen der Unternehmensbesteuerung herbeizuführen, die Investitionen in Deutschland fördern könnten.

  • Verlustverrechnung ausweiten – Finanzlage der Familienunternehmen verbessern
    Bereits in der Pandemie hat der Gesetzgeber die Verlustverrechung – also Verlustvorträge und -rückträge – befristet ausgeweitet. Es hat sich gezeigt, dass damit kein haushaltspolitisches Fiasco verbunden war. Diese Ausweitung muss jetzt verstetigt und ausgebaut werden. Der Verlustrücktrag gibt Unternehmen in Turbulenzen rasch liquide Mittel und verursacht keine zusätzliche Bürokratie. In der Erholungsphase müssen Unternehmen die Möglichkeit haben, Verlustvorträge vollständig und ohne die bisherigen Beschränkungen zu nutzen. Insgesamt würde es für alle Unternehmen damit leichter, die mit Investitionen verbundenen Risiken zu schultern.
  • Degressive Abschreibung dauerhaft verankern
    Zur Abfederung von Investitionsrisiken gehören auch verbesserte Abschreibungsbedingungen. Insbesondere gewährleistet die degressive Abschreibung, dass anfängliche Wertverluste, denen Investitionsgüter unterliegen, adäquat berücksichtigt werden. Die degressive Abschreibung muss daher ab sofort zum dauerhaften Instrumentarium der deutschen Unternehmensbesteuerung gehören. Eine Ausweitung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und der Verzicht auf die sogenannte Poolabschreibung würden zudem einen erheblichen Beitrag zur Verringerung von Verwaltungsaufwand leisten. Veränderte Abschreibungsbedingungen führen nie zu endgültigen Steueraufkommensverlusten, sondern immer nur zu überschaubaren zeitlichen Verschiebungen von Steuereinnahmen.
  • Thesaurierungsbelastung für Familienunternehmen abbauen
    Wegen der unterschiedlichen Steuerbelastung durch Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits ist die Thesaurierungsbelastung für Investitionen von Familienunternehmen besonders relevant. Die hier bestehenden Nachteile für Personenunternehmen müssen weiter abgebaut werden.
  • Körperschaftsteuer in Stufen absenken
    Der internationale Standortwettbewerb wird insbesondere über die Steuersätze ausgetragen. Deutschland ist hier sowohl im OECD- als auch im EU-Vergleich mittlerweile weit abgeschlagen. Die gegenwärtige Belastung der Unternehmen durch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 30 Prozent sollte – durch stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes – auf insgesamt 25 Prozent reduziert werden. Sie läge damit zwar immer noch höher als der OECD-Durchschnitt und deutlich höher als der EU-Mittelwert, aber der Abstand würde zumindest verringert. Ohne Frage wäre dies ein haushaltspolitisch großer Schritt – für die Sicherung des Standorts Deutschland aber ist er nicht nur machbar, sondern dringend geboten. Im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 betrug das bundesweite Körperschaftsteueraufkommen rund 37,6 Milliarden Euro jährlich. Eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 auf zehn Prozent entspräche daher bei statischer Betrachtung einem staatlichen Einnahmeverlust von rund 12,5 Milliarden Euro. Würde man allerdings die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes über fünf Jahre hinweg auf fünf Schritte von jeweils einem Prozentpunkt verteilen, ergäbe sich ein Aufkommensverlust von lediglich 2,5 Milliarden Euro für jeden Absenkungsschritt. Dem würde eine sukzessive anziehende Investitionstätigkeit, die Sicherung des Aufkommens anderer Steuerarten wie der Lohnsteuer sowie der Sozialabgaben gegenüberstehen. Die Unternehmenssteuerreform von 2008 hat gezeigt, dass Steuersatzsenkungen eine neue Wachstumsdynamik entfalten. Heute brauchen wir abermals den Mut für einen beherzten Schritt in der Steuerpolitik. Hierfür spricht auch, dass Deutschland damit ein starkes Signal der Verlässlichkeit senden würde. Das beste Konjunkturpaket sind langfristig planbare und attraktive Investitionsbedingungen. Dirigistische Investitionsprogramme sind dagegen weniger effizient. Sie laufen Gefahr zu einem haushaltspolitischen Bermudadreieck zu werden. Angesichts des historischen Höchststandes der Steuerquote muss es möglich sein, auch unter Wahrung nachhaltiger staatlicher Haushaltspolitik die notwendigen steuerpolitischen Weichen für die Stärkung des Investitionsstandortes Deutschland zu stellen.

4. Nachfolge in Familienunternehmen attraktiv halten

Für 43 Prozent aller Familienunternehmen steht in den nächsten drei Jahren die Übergabe von Unternehmensanteilen an Nachfolger an. Die Politik sollte diesen Generationswechsel unterstützen. Die großen deutschen Familienunternehmen sind im Schnitt 100 Jahre alt. Es geht ihnen um nachhaltiges Wirtschaften und Werterhalt über Generationen. Mehr als 60 Prozent der Familienunternehmen rechnen bei der Übertragung an die nächste Generation mit starken Belastungen durch die Erbschaftsteuer. Den steuerlichen Rahmenbedingungen kommt beim Übergang an die nächste Generation große Bedeutung zu. Von der Höhe der Erbschaftsteuer hängt ab, ob die in den Familienunternehmen vorhandene Substanz und damit auch die Investitionsfähigkeit erhalten bleibt.

  • Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer verschonen, Substanz der Unternehmen schützen
    Entscheidend für Familienunternehmen ist, dass der Schutz des Betriebsvermögens, das sind Standorte, Maschinen oder Patente, weiterhin gewährleistet wird. Betriebliches Vermögen leistet einen produktiven und sozialen Beitrag. Deshalb ist es volkswirtschaftlich geboten, die Substanz von Familienunternehmen zu bewahren. Betriebs- und Privatvermögen sind ungleich und dürfen steuerlich nicht über einen Kamm geschoren werden. Dies würde die Vielfalt der deutschen Unternehmenslandschaft gefährden.

5. Energetische Transformation: Energiekosten als Innovationshemmnis

Weil Familienunternehmerinnen und -unternehmer in Generationen denken und sich weniger an kurzfristigen Kapitalmarktinteressen, sondern an langfristigen Bedingungen ihres Standorts orientieren, sind sie innovative Gestalter der Klimawende. Insbesondere für große Familienunternehmen sind Klimaziele wichtig. 84 Prozent der großen Familienunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) haben sich ein Klimaziel gegeben oder sind gerade dabei das zu tun. Bei großen Nicht-Familienunternehmen sind es mit 71 Prozent deutlich weniger. Auch in den 15 wichtigsten Umwelttechnologien sind fast 47.000 Familienunternehmen als Greentech-Champions tätig. Ökologische Transformation und der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit müssen als Einheit gesehen werden. Für die ökologische Transformation sind vor allem marktwirtschaftliche Anreize notwendig und nicht Verbote und überbürokratisierte Verfahren.

  • Stromsteuer auf europäisches Minimum reduzierenEs wird auf absehbare Zeit nicht ausreichen, die Stromversorgung allein mit regenerativen Energien zu sichern. Der grenzüberschreitende Netzausbau muss beschleunigt werden. Da die Politik das Energieangebot mit dem Abschalten von Kernkraftwerken verknappt und damit höhere Energiepreise verursacht, führt kein Weg daran vorbei, die Stromsteuer und Umlagen auf das europäische Minimum zu reduzieren. Damit würden auch energieintensive Unternehmen entlastet.
  • Das Energiesystem effizienter machenFür die Umstellung ihrer Produktion benötigen die Unternehmen Zeit und Planungssicherheit. Das Energiesystem muss effizienter, dezentraler und digitaler werden. Zum Beispiel durch neue Energieerzeugungskapazitäten und Versorgungsmodelle. Unternehmensstandorte sollten besseren Zugang zu klimafreundlichen Energieträgern erhalten.

6. Deckel für Sozialversicherungsbeiträge

Mit der Erhöhung der gesetzlichen Pflegeversicherung steigen die Sozialbeiträge auf 41 Prozent. Dabei haben sich frühere Regierungen an dem Ziel orientiert, dass die Sozialabgaben nicht über 40 Prozent steigen dürfen. Deutschland liegt im Vergleich der Industrieländer in puncto Arbeitskosten in der Spitzengruppe. Im Länderindex Familienunternehmen rangiert unser Land bei Arbeitskosten und Produktivität auf Platz 19 von 21 Industrieländern. Die Lohnnebenkosten dürfen nicht durch weitere Leistungsausweitungen in den Sozialversicherungen steigen. Auch aus Arbeitnehmersicht müssen wir alles dafür tun, dass sich Arbeit im Vergleich zum Transferleistungsbezug wieder mehr lohnt.

  • Beitragssätze auf unter 40 Prozent begrenzen
    Wir benötigen eine Sozialversicherungsbremse und einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 Prozent begrenzt werden können. Auch bei der Gesamtbelastung der Arbeitseinkommen mit Steuern und Sozialabgaben liegt Deutschland im Vergleich der OECD-Staaten mit 40,8 Prozent fast an der Spitze – auf Platz zwei hinter Belgien. Der OECD-Durchschnitt liegt dagegen bei nur 29,4 Prozent. Gerade mit Blick auf die explodierenden Lebenshaltungskosten müssen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte dringend entlastet werden.

7. Handelspolitik auf ihren Kern konzentrieren

Deutschland ist stärker vom Handel mit Staaten außerhalb der EU abhängig als andere große EU-Länder. Die Erweiterung und der Ausbau von Freihandelsabkommen liegen daher im ureigenen Interesse. Es ist zu beobachten, dass ausverhandelte Freihandelsabkommen – zum Beispiel mit den Mercosur-Staaten – wegen europäischer Sonderwünsche nachverhandelt werden. Hinzu kommt der beunruhigende Trend, dass sich bereits heute vermehrt internationale Lieferanten außereuropäischen Partnern zuwenden, um den in der EU geforderten Informationspflichten beziehungsweise Ausfuhrbeschränkungen aus dem Weg zu gehen.

  • Freihandelsabkommen nicht überfrachten
    Wir benötigen mehr politischen Rückenwind zum Abschluss von Freihandelsabkommen. Es ist notwendig, Handelsabkommen stärker auf ihren Kern zu fokussieren: den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie ungehinderten Investitionszugang. Freihandelsabkommen dürfen nicht mit gesellschaftspolitischen Zielen überfrachtet werden, die nicht den Kern einer Handelspartnerschaft betreffen. Insbesondere sollte stets das Recht auf Regulierungssouveränität („right to regulate“) gewährleistet werden, dass die Länder der Europäischen Union selbstverständlich auch für sich beanspruchen. So ist es kontraproduktiv, wenn zukünftige Freihandelsabkommen zum Beispiel in die Sozialpolitik oder die Lohnpolitik der Handelspartner eingreifen. Dies schmälert die ökonomischen Vorteile, die alle beteiligten Handelspartner aus dem Freihandelsabkommen ziehen können und reduziert die Anreize von Drittstaaten, solche Abkommen mit der EU abzuschließen.
  • Derisking, nicht Decoupling!
    In der deutschen Politik besteht zunehmend die Neigung, Handelsbeziehungen infrage zu stellen. Handel betreiben Nationen in erster Linie, weil damit wirtschaftliche Vorteile für beide Seiten verbunden sind. Es gibt eine Vielzahl von Ländern, die unsere Werte nicht teilen und dennoch verlässliche Geschäftspartner sind. Familienunternehmen liegt die Achtung der Menschenrechte am Herzen und sie tun dafür viel in ihren Organisationen und Lieferketten. Rückzug, Investitionskontrollen und Abschottung von Märkten sind jedoch die falschen Antworten. Gegenüber China als wichtigem Handelspartner lautet die Devise „Derisking“, nicht „Decoupling“. Familienunternehmen sind selbst in der Lage, ihre Risiken zu erkennen und beherrschbar zu halten.

8. Hürden für Fachkräfte senken

In den nächsten 15 Jahren schreitet die Alterung in Deutschland schneller fort als in anderen Industrieländern. Entscheidende Handlungsfelder sind die Steigerung der Attraktivität einer Beschäftigung in Deutschland, schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in Erwerbstätigkeit, mehr Vollzeitbeschäftigung von Frauen durch flexiblere Arbeitszeiten und damit die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Qualifizierung junger Erwachsener ohne formalen beruflichen Abschluss oder auch das Setzen von Anreizen für ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiterarbeiten wollen. Wir müssen das inländische Beschäftigungspotential stärker aktivieren. Darüber hinaus ist es gut, dass die Bundesregierung die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert. Doch das neue Gesetz wird in der Praxis nicht funktionieren, wenn nicht auch die Antragsverfahren digitalisiert werden. Die deutschen Auslandsvertretungen benötigen Monate, manchmal Jahre, bis Arbeitsvisa erteilt sind.

  • Zuständigkeiten bei der Erwerbsmigration zusammenführen, Prozesse digitalisieren
    Priorität sollte eine leistungsfähige Verwaltung haben, die gebündelt, digital und transparent für die erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung tätig werden kann. Für Fragen der Erwerbsmigration sollten die inländischen Zuständigkeiten, z.B. für Aufenthaltstitel und Anerkennung von Berufsqualifizierung, auf eine oder wenige Behörden in den Bundesländern bzw. auf kommunaler Ebene zusammengeführt werden. Die Verwaltung muss sich als Partner verstehen, der den dringend benötigten Fachkräften wie auch den Unternehmen mit einer Servicementalität entgegenkommt und bei der Einwanderung unterstützt. Es bedarf einer breiter angelegten Strategie zur Rekrutierung und Integration der Fachkräfte aus dem Ausland. Auch das Verbot der Zeitarbeit für Arbeitnehmer aus Drittstaaten sollte überdacht werden.

9. Verwaltung entlasten und zur Bewältigung ihrer Kernaufgaben stärken

Die überschießende Regulierung belastet nicht nur die Unternehmen über Gebühr. Betroffen ist auch die öffentliche Verwaltung. Bei immer neuen Berichts- und Informationspflichten Privater muss auch die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die anfallenden Datenmengen zu bewältigen, um ihrerseits mit dem Mehr an Regulierung schritthalten zu können. Schon heute beklagen viele Unternehmen stockende Bewilligungen bei Bauvorhaben oder bei der Ausfuhr von Gütern und Maschinen.

  • Priorisieren und Freiräume schaffen!
    Die Politik muss Prioritäten setzen und vorrangige staatliche Aufgaben definieren. Administrative Kernaufgaben dürfen nicht vernachlässigt werden. Hinzu kommt: Trotz historisch hoher Staatsquote findet der öffentliche Dienst schon heute nicht mehr genügend Mitarbeiter, um seine Basisaufgaben zu erledigen; sei es in Bauämtern, Umweltbehörden oder Finanzämtern. Die Verwaltung kommt kaum noch hinterher. Und dennoch bürdet sich der Staat immer neue Aufgaben auf, wie zum Beispiel das deutsche Lieferkettengesetz: Zu dessen Bewältigung stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich 100 Beschäftigte ein. Auch das erst 2007 gegründete Bundesamt für Justiz (BfJ) hat deutschlandweit bereits 1.400 Beschäftigte. Das sind Mitarbeiter, die an anderer Stelle in der Verwaltung und auch in Familienunternehmen dringend gebraucht werden. Auf dem Stellenmarkt konkurrieren Familienunternehmen damit nicht nur mit anderen Teilen der Wirtschaft, sondern auch mit dem öffentlichen Dienst. Auch das geht zu Lasten des Wirtschaftsstandorts.

10. Der Staat muss mit dem Geld auskommen

Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Schuldenbremse einhält. Ratingabstufungen in den USA und Frankreich sind ein Zeichen dafür, dass die hohe Neuverschuldung von Staaten an Grenzen gerät. Deutschland hat trotz des Nachholbedarfs in vielen Bereichen kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem! Die Steuereinnahmen werden laut Schätzung im Jahr 2025 über eine Billion Euro erreichen. Von Jahr zu Jahr steigt die Steuerquote, also der Anteil der Steuern am Sozialprodukt. Fast ein Viertel unseres Sozialprodukts entfallen auf Steuern. Im Jahr 2005 betrug die Steuerquote noch 21,2 Prozent, 2022 lag sie schon bei 24,5 Prozent. Deutschland ist Höchststeuerland.

  • Staatsausgaben sind das Problem – Spitzensteuersatz nicht erhöhen!
    Eine weitere Erhöhung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer ist das falsche Signal. Wir sind mitten in einer Rezession, da darf es keine höheren Steuern und Abgaben geben. Um die Schwäche zu überwinden, kommt es auf eine wachstums- und investitionsfreundliche Politik an. Dies ist der erfolgreichste Weg, um den Spielraum in den öffentlichen Haushalten zu erhöhen und Defizite zu verringern.

Kontakt

Dr. David Deißner

Dr. David Deißner

Geschäftsführer

Stiftung Familienunternehmen und Politik

Telefon: +49 (0) 30 / 22 60 529 14
Telefax: +49 (0) 30 / 22 60 529 29

E-Mail: deissner(at)familienunternehmen-politik.de