Moritz Hundhausen
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Die Stiftung Familienunternehmen und Politik dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die neue "Corporate Sustainability Reporting Directive" (Nachhaltigkeitsrichtlinie, kurz CSRD) sieht umfangreiche und komplexe Berichterstattungspflichten vor. Die Unternehmen sollen demnach viel detaillierter als bisher über ihre Nachhaltigkeitsziele und -aktivitäten, ihre diesbezügliche Politik und Strategie berichten. Einen Großteil der Adressaten der CSRD bilden dabei Familienunternehmen, das sind rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Die Etablierung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards schafft zusätzliche Komplexität. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der Verbindung der CSRD mit weiteren EU-Regelwerken zur Nachhaltigkeit, insbesondere zur Taxonomie-Verordnung und der in diesem Rahmen zu beachtende delegierte Rechtsakte. Hinzu kommt das Erfordernis, die Informationen in einem digitalen, maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. In der Konsequenz wird eine neue und hochkomplexe Dimension der Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Die mit der CSRD verbundenen Bürokratielasten binden erhebliche Kapazitäten. Diese stehen gerade bei mittelständischen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung, wenn es etwa um die Entwicklung neuer Umwelttechnologien geht. Somit drohen der nachhaltigen Entwicklung durch die CSRD insgesamt Rückschläge. Darüber hinaus verstoßen die branchenspezifischen Kriterien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihrer Entwicklung gegen das Unionsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie der Stiftung Familienunternehmen. Denn mit dem CSRD-Entwurf entscheidet die EU-Kommission über die Ausgestaltung diverser Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch delegierte Rechtsakte faktisch selbst. Allerdings sind die Bestimmungen so weitreichend, dass sie eigentlich zwischen EU-Parlament und Rat diskutiert werden müssten. Unabhängig davon ist aus Sicht der Familienunternehmen die Kompatibilität der in Entwicklung befindlichen europäischen Standards mit den gängigen, internationalen Nachhaltigkeitsberichtsregelwerken (z.B. GRI oder UN Global Compact) von zentraler Bedeutung. Eine Abweichung der Regelwerke mit der Folge, dass die Unternehmen schlimmstenfalls zweimal bzw. doppelt berichten müssten, muss in jedem Fall vermieden werden. Darüber hinaus spielt für Familienunternehmen auch der Zeithorizont der Berichtspflichten eine wichtige Rolle. Mit den Anwendungsfristen der CSRD wird sich eine qualitativ hochwertige Berichterstattung nicht erreichen lassen. Zur sorgfältigen Umsetzung der komplexen Berichtsvorgaben benötigen die Unternehmen schließlich mehr Vorlaufzeit. Der Zeitpunkt der Erstanwendung - bereits in Bezug auf das Geschäftsjahr 2024 - muss daher verschoben werden. Berichtspflichten müssen zwingend an einen nachgewiesenen Mehrwert gekoppelt werden. Vor dem Hintergrund ihres komplexen Inhalts, des Zeitplans, aber auch angesichts der Tatsache, dass viele Familienunternehmen schon seit langem über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten umfangreich berichten, erscheint dies bei der CSRD zweifelhaft.
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