07/19/2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Rahmen der “Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) hat die EU-Kommission am 31. Juli 2023 per delegierter Verordnung erste Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Betroffen sind branchenübergreifend die Bereiche Umwelt/Klima, Soziales und Governance. Die Unternehmen sollen mit der CSRD viel detaillierter als bisher über ihre Nachhaltigkeitsziele und -aktivitäten, ihre diesbezügliche Politik und Strategie berichten. Einen Großteil der Adressaten der CSRD bilden dabei Familienunternehmen, das sind rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Die Etablierung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards schafft zusätzliche Komplexität. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund der Verbindung der CSRD mit weiteren EU-Regelwerken zur Nachhaltigkeit, insbesondere zur Taxonomie-Verordnung und der in diesem Rahmen zu beachtenden delegierten Rechtsakte.

In Konsequenz wird eine neue und hochkomplexe Dimension der Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Für betroffene Familienunternehmen entsteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Außerdem binden die mit der CSRD einhergehenden Bürokratielasten erhebliche Kapazitäten. Diese stehen gerade bei mittelständischen Unternehmen nicht mehr zur Verfügung, wenn es etwa um die Entwicklung neuer Umwelttechnologien geht. Somit drohen der nachhaltigen Entwicklung durch die CSRD insgesamt Rückschläge.

Zum Verordnungsentwurf der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Gegenüber dem vorausgegangenen Vorschlag der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) sieht die delegierte Verordnung der EU-Kommission zwar Erleichterungen für Unternehmen vor. Gleichwohl stellen sich die Berichtsstandards aus Sicht der Stiftung Familienunternehmen und Politik nach wie vor als komplex dar. Die Informationsfülle der Standards stellt Familienunternehmen weiterhin vor erhebliche Herausforderungen. Dass die Standards nach der CSRD insgesamt verschlankt wurden, ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Notwendig ist die Konzentration auf wenige, eindeutige Standards. Dies hat die Stiftung Familienunternehmen und Politik in einer Stellungnahmegegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht.

Zum weiteren Verfahren: Rat und EU-Parlament können der delegierten Verordnung über einen Zeitraum von zwei Monaten nach Verabschiedung widersprechen. Geschieht dies nicht, kann sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und im Anschluss in Kraft treten. Die delegierte Verordnung gilt dann für betroffene Unternehmen ab Januar 2024 (siehe Artikel 1 und 2).


>> Zur delegierten Verordnung

>> Zum FAQ der EU-Kommission zu den Berichterstattungsstandards

Die Stiftung Familienunternehmen und Politik vertritt überwiegend die großen, international tätigen deutschen Familienunternehmen und ist im Transparenz-Register der EU registriert (ID-Nr. 552069443013-09).

Kontakt

Moritz Hundhausen

Moritz Hundhausen

Leiter Europäische Politik

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