Roland Franke
Haus des Familienunternehmens
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Mit Artikel 1 des Entwurfs soll eine Klimaschutz-Investitionsprämie eingeführt werden, die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz fördern soll.
§ 5 des Entwurfs für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-InvPG-E) beschränkt die Zahl der während des Förderzeitraums möglichen Anträge auf zwei. Damit stehen die Adressaten gegebenenfalls vor der Frage, ob es sinnvoll ist, mit der – zweiten – Antragstellung (und damit mit der Durchführung der effizienzsteigernden Maßnahme) bis zum Ende des auf vier Jahre begrenzten Förderzeitraums zu warten, um sicherzustellen, dass die Prämierung der größten Maßnahmen nicht durch vorangegangene Anträge blockiert wird. Gegebenenfalls würden auch Umstrukturierungen induziert, um zu vermeiden, dass eine Maßnahme wegen einer zuvor geförderten Maßnahme ihre Förderfähigkeit verliert.
Petitum: Die Begrenzung auf maximal zwei Anträge sollte entfallen.
Gemäß Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a des Entwurfs soll die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 800 auf 1000 Euro erhöht werden.
Die Erhöhung der Wertgrenze ist zu begrüßen. Sie trägt inflationsbedingten Preisveränderungen Rechnung und dient insoweit auch dem Bürokratieabbau. Die Wertgrenze sollte in den kommenden Jahren – gerade auch im Hinblick auf den Bürokratieabbau – weiter erhöht werden.
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