Roland Franke
Haus des Familienunternehmens
Telefon:
+49 (0) 30 / 22 60 529 12
Telefax:
+49 (0) 30 / 22 60 529 29
E-Mail: franke(at)familienunternehmen-politik.de
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer oder die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe ist immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion. In den letzten Jahren finden sich entsprechende Forderungen in den Wahlprogrammen verschiedener Parteien. Auch soll die Vermögensteuer bzw. die Vermögensabgabe immer wieder zur Finanzierung aktueller Krisen dienen. Doch gibt es Argumente, die für die Vermögensteuer oder die Vermögensabgabe sprechen? Die nachfolgende Gegenüberstellung beleuchtet die Debatte und unterfüttert sie mit sachlichen Argumenten.
[row class="videorow"][col class="col-md-12"][video fluid="true" src="https://video.familienunternehmen-politik.de/politik/2022/2022-11_kirchdorefer/playlist.m3u8" poster="https://video.familienunternehmen-politik.de/politik/2022/2022-11_kirchdorefer/vermoegensteuer-und-vermoegensabgabe_kirchdorfer.jpg"]lade...[/video][/col][/row]
These: Eine Vermögensteuer ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit.
Antwort: Das bestehende Steuer- und Transfersystem in Deutschland gleicht die Lasten zwischen „Gewinnern“ und „Verlierern“ einer Krise bereits aus. Es orientiert sich an Gewinn und Einkommen, und das ist auch richtig so. Das Nettovermögen ist als Indikator für krisenbedingt erwirtschaftete Gewinne oder erlittene Verluste ungeeignet. Darüber hinaus ist die Vermögensungleichheit in Deutschland seit 2007 konstant. Die Vermögensungleichheit in Sozialstaaten wie den Niederlanden, Dänemark und Österreich ist höher. Bei internationalen Vergleichen ist auch zu beachten, dass Vermögen in Form von Renten- und Pensionsansprüchen bei der Messung von Vermögen ausgeklammert ist. Diese Form von Vermögen hat in Deutschland aber eine größere Bedeutung als in anderen Ländern. Die relative Ungleichheit ist daher in internationalen Vergleichen oft überzeichnet.
These: Die meisten Länder haben Vermögensteuern. Deutschland sollte hier kein Sonderfall sein.
Antwort: Die Vermögensteuer ist ein Auslaufmodell und international die Ausnahme. In der EU hat mittlerweile nur noch Frankreich eine Vermögensteuer. Diese bezieht sich jedoch nur auf Immobilienvermögen. Im Kanton Zürich gibt es eine sehr geringe Vermögensteuer. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass das Steuerniveau insgesamt sehr niedrig ist. Während Japan eine Vermögensteuer aufweist, hat die USA ebenfalls eine eingeschränkte Vermögensteuer.
These: Eine niedrige Vermögensteuer wird die Besteuerten nur geringfügig belasten.
Antwort: Bei Gesellschaftern von Familienunternehmen ist Vermögen immer auch Betriebsvermögen. Das Vermögen ist also gebunden und wird produktiv verwendet. Es kann nicht einfach zum Zweck von Steuerzahlungen verwendet werden. Insbesondere große Familienunternehmen würde eine Vermögensteuer stark belasten: Bei realistischen Annahmen zu Steuersatz, Unternehmensrendite und Abschreibungsmöglichkeiten würde sich für sie der effektive Steuersatz so verändern, dass dies einer Verdoppelung der Ertragsteuer gleichkäme. Das heißt, schon bei sehr niedrigen Steuersätzen würde die Vermögensteuer den Spielraum für Reinvestitionen einschränken. Ohne sie kann die Ertragskraft der Familienunternehmen nicht erhalten werden. Damit sinken Investitionen und das Wirtschaftswachstum in Deutschland insgesamt.
These: Eine Vermögensteuer belastet die deutsche Wirtschaft nicht.
Antwort: Familienunternehmen investieren in Klimaschutz, Digitalisierung und den Erhalt oder Aufbau einer Eigenkapitalbasis. Das heißt: sie lassen Gewinne im Unternehmen und reinvestieren diese, sie setzen auf die künftigen Generationen, schonen die Liquidität und sichern ihre Mitarbeiter ab. Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer in Deutschland würde allerdings bedeuten, dass Familienunternehmen ihre Investitionen anders tätigen müssen. Denn schon bei sehr niedrigen Steuersätzen würde die Vermögensteuer den Spielraum für Reinvestitionen einschränken. Ohne sie kann die Ertragskraft der Familienunternehmen nicht erhalten werden. Familienunternehmen und ihre Investitionen sind allerdings essenziell für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind in Familienunternehmen tätig. Damit sinken Investitionen und das Wirtschaftswachstum in Deutschland insgesamt. Eine Vermögensteuer wirkt krisenverstärkend und nimmt keine Rücksicht auf die Liquiditätslage der Unternehmen.
These: Familienunternehmen sind in Deutschland aktuell bereits steuerlich begünstigt. Eine Vermögensteuer kann sie doch nicht schwer treffen.
Antwort: Das Gegenteil ist der Fall. Deutschland ist bereits ein Höchststeuerland. Im Länderindex Familienunternehmen (2021) der Stiftung Familienunternehmen rangiert Deutschland bei Steuern auf Platz 20 von 21 Industrieländern (ZEW 2021). Eine höhere Steuerbelastung – auch in Form einer Vermögensteuer – würde zu einer weiteren Rangverschlechterung führen. Von einer steuerlichen Begünstigung kann also nicht gesprochen werden. Der Spitzensteuersatz für privates Einkommen einschließlich „Reichensteuer“ und Solidaritätszuschlag liegt bei knapp 47,5 % (mit Kirchensteuer über 50 %). Daraus folgt: Produktivvermögen wird schon bei seiner Entstehung stark belastet bzw. hoch besteuert (z. B. Ertragsteuer).
These: Der Wiedereinführung der Vermögensteuer steht rechtlich nichts im Wege.
Antwort: Das ist nicht der Fall. Die verfassungsrechtlichen Risiken einer Wiedereinführung der Vermögensteuer sind nicht zu unterschätzen. Die Steuer greift sehr leicht in Freiheitsrechte ein. Sie ist daher auf Grundlage des deutschen Grundgesetzes nur schwer zu verwirklichen (vgl. Udo Di Fabio: „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Vermögensteuern und Vermögensabgaben“, 2022). Darüber hinaus darf die Vermögensteuer nicht die Eigentumssubstanz angreifen und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen beschädigen. Denn: ein sukzessiver Entzug des Eigentums durch eine laufende Vermögensteuer kommt einer Enteignung gleich. Eine solche enteignende Steuer ist verfassungswidrig.
These: Falls die Vermögensteuer nicht wiedereingeführt wird, ist doch zumindest die Vermögensabgabe unproblematisch.
Antwort: Professor Udo Di Fabio, Rechtsprofessor der Universität Bonn und ehemaliger Verfassungsrichter, hat eine verfassungsrechtliche Analyse verfasst. Diese zeigt, dass die Voraussetzungen für eine einmalige Vermögensabgabe nicht gegeben wären (Abwehr eines fiskalischen Staatsnotstandes). Eine einmalige Vermögensabgabe ist daher und den gegenwärtig erkennbaren Bedingungen verfassungswidrig (vgl. Studie „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Vermögensteuern und Vermögensabgaben“, 2022). Auch ein von der Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckhardt beauftragtes Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ergibt: Der Bund könnte zwar grundsätzlich eine Vermögenabgabe erheben. Dies ginge aber nicht ohne „erhebliche Rechtsunsicherheiten“ und die Gefahr der Verfassungswidrigkeit.
Haus des Familienunternehmens
Telefon:
+49 (0) 30 / 22 60 529 12
Telefax:
+49 (0) 30 / 22 60 529 29
E-Mail: franke(at)familienunternehmen-politik.de