Roland Pichler
Haus des Familienunternehmens
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Die Wiedereinführung der Vermögensteuer oder die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe ist immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion. In den letzten Jahren finden sich entsprechende Forderungen in den Wahlprogrammen verschiedener Parteien. Auch soll die Vermögensteuer bzw. die Vermögensabgabe immer wieder zur Finanzierung aktueller Krisen dienen. Doch gibt es Argumente, die für die Vermögensteuer oder die Vermögensabgabe sprechen? Die nachfolgende Gegenüberstellung beleuchtet die Debatte und unterfüttert sie mit sachlichen Argumenten.
Am 27. November 2024 wurden alle 27 Kommissarinnen und Kommissare von den Abgeordneten in Straßburg bestätigt. Das neue „von der Leyen II“-Team wird den politischen und wirtschaftlichen Kurs Europas in den nächsten fünf Jahren maßgeblich bestimmen, denn die EU-Kommission ist als Exekutivorgan allein für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften zuständig.
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben unser Leiter Wirtschaftspolitik, Bernhard Stehfest, und unser Leiter Steuerpolitik, Roland Franke, einen offenen Brief an die Fraktionsspitzen zum Reichstagsgebäude gebracht. Die Botschaft an die politischen Verantwortlichen ist klar: Setzen Sie die wachstumsstabilisierenden Maßnahmen noch bis Jahresende um.
Anmerkungen von Bernhard Stehfest, Leiter Wirtschaftspolitik.
Familienunternehmen fordern: Es braucht nicht mehr Geld, sondern weniger Belastung!
Ein Bürgerfonds kann als Sonderform eines Staatsfonds verstärkt Vermögen in Bürgerhand schaffen. Die Bundesrepublik genießt aufgrund ihrer sehr guten Bonität seit Jahrzehnten einen erheblichen Zinsvorteil bei der Aufnahme von Staatsschulden. Dieser Zinsvorteil, der auf einem effizienten Staat mit einer durchsetzungsfähigen Steuerverwaltung sowie einer leistungsfähigen Volkswirtschaft beruht, soll künftig stärker mit den Bürgern geteilt werden, als es derzeit der Fall ist.
Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Unternehmensführung eine weite Strecke zurückgelegt und eine ganze Reihe politisch gesetzter Wegmarken absolviert. Beim fortdauernden Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sie weitreichende administrative Belastungen hingenommen – bis hin zu direkten Einbußen ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit. Die nun vom europäischen Gesetzgeber vorgegebene Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung überschreitet jedoch das Maß des Verhältnismäßigen.
IT-Sicherheitsrisiken entwickeln sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der deutschen Wirtschaft zu einem der Hauptrisiken für Unternehmen. Mit der wachsenden Bedeutung dieses Themas geht eine hohe gesetzgeberische Aktivität einher. Auf europäischer Ebene enthalten die NIS-2-Richtlinie und die CER-Richtlinie neue Anforderungen an die Regulierung der Unternehmenssicherheit. In einem ersten Schritt setzt der Bundesgesetzgeber die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie im NIS2UmsuCG um.
Wahlergebnisse lassen sich vielfältig interpretieren. Ein prominentes Beispiel hierfür bot die legendäre „Elefantenrunde“ nach der Bundestagswahl 2005 rund um den damaligen Noch-Kanzler Gerhard Schröder.
Was planen die europäischen Parteien in der Wirtschaftspolitik? Ein Vergleich.
Die Familienunternehmen fordern, dass die EU die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit wieder ins Zentrum ihrer Politik rückt.
In einem gemeinsamen Appell fordern acht Wirtschaftsverbände, darunter unsere Stiftung, die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie grundlegend zu überarbeiten.
Europa verliert an Substanz. In einem Brief an EU-Kommission und Parlament macht unsere Stiftung Vorschläge, wie die Regulierungsflut gestoppt werden kann.
Wie wir unseren Standort wieder fit machen – zehn Vorschläge für eine wirtschaftliche Stärkung
Die Familienunternehmen begrüßen, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner die Investitionsbedingungen verbessern will. Unsere Stellungnahme zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes.
Weiterer Zuwachs der Brüsseler Bürokratie: Die EU-Kommission wird erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschieden. Dazu hat die EU-Kommission am 09. Juni 2023 den Entwurf einer delegierten Verordnung präsentiert. Der massive Umfang sowie die Informationsfülle der vorgeschlagenen Standards stellen Familienunternehmen vor immense Herausforderungen. Nötig sind deutliche Kürzungen und die Konzentration auf wenige, eindeutige Standards. Das hat die Stiftung Familienunternehmen und Politik in einer Stellungnahme gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht.
Eine Aufstellung unserer Stiftung zeigt: Familienunternehmen müssen durch aktuelle Gesetze 20 Berichtspflichten umsetzen. Die Vorhaben überschneiden sich, was zu gewaltigem Aufwand führt.
Deutschland ist bei der Regulierung weiter zurückgefallen. Umsteuern ist notwendig. Unsere Stiftung unterbreitet der Bundesregierung Vorschläge für ein Bürokratieentlastungsgesetz.
In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber eine Reihe von gesetzlichen Regelungen verabschiedet, die Unternehmen und ihre Gesellschafter zur Veröffentlichung bislang vertraulicher Informationen zwingen. Viele dieser Regelungen haben ihren Ursprung in der Europäischen Union.
Die CSR-Richtlinie enthält nach unserer Analyse 1500 bis 2000 Berichtspunkte. Familienunternehmen können diese Vielzahl von Anforderungen kaum noch handhaben. Diese Regulierungsdichte stellt im internationalen Wettbewerb einen erheblichen Standortnachteil dar.
Die neue „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) der EU-Kommission ist inkraft getreten. Damit unterliegen mehr Unternehmen als bisher einer Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht, deren Erfüllung deutlich voluminöser und detaillierter ist als je zuvor.
Die Erbschaftsteuer ist immer wieder im Gespräch. Verschiedene Argumente und Behauptungen kursieren in den klassischen und sozialen Medien. Das führt zu Verunsicherung, gerade bei den Familienunternehmen, aber auch in der Verwaltung. Beide haben sich seit 2016 auf die Gesetzesreform eingestellt. Diese Reform war ein politischer Kraftakt. Sie hat den Familienunternehmen, die ja ihre Nachfolge langfristig planen müssen, verlässliche Rahmenbedingungen gegeben, und zwar im Rahmen des verfassungsrechtlich Gebotenen. Gleichzeitig hat sich das Steueraufkommen gewaltig erhöht. Gäbe es dennoch Argumente, die eine erneute Veränderung rechtfertigen würden? Die nachfolgende Gegenüberstellung möchte diese Debatte beleuchten und mit sachlichen Argumenten unterfüttern.
Mit dem Entwurf zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz hat das Bundesfinanzministerium Vorschläge zur Bewältigung der Corona-Folgen vorgelegt. Große Familienunternehmen aus Handel und Gastronomie möchten ihren Mitarbeitern wegen der pandemiebedingten Belastungen eine Corona-Prämie bezahlen. Sie regen höhere Grenzen für die Steuerfreiheit an.
Die EU plant neue Berichtspflichten für Nachhaltigkeit. Für die Familienunternehmen kommt es aber darauf an, ihr Kapital für Investitionen in den Klimaschutz einzusetzen – und nicht für unnötige Bürokratie. Dafür setzt sich die Stiftung Familienunternehmen und Politik in Brüssel ein.
Aus Sicht der Familienunternehmen ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP keine Steuererhöhungen enthält. Hoffnung macht auch die geplante Beschleunigung der Planungsverfahren. Im Arbeitsrecht könnten dagegen Verschlechterungen drohen.
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer ist das falsche Signal
In Deutschland ist im vergangenen Jahrzehnt ein großer Reformstau entstanden. Es braucht nun einen Aufholprozess.
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